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Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung

 

Seit den 1990er-Jahren haben Fälle von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung stetig zugenommen. Betroffen sind dabei nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen. Zudem werden die Ausspähungsaktivitäten durch intensive Bemühungen flankiert, die deutsche Wissenschaftslandschaft strategisch zu unterwandern und auf diese Weise Informationen an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits im Entstehungsprozess abzuschöpfen.

Auf die damit verbundenen Herausforderungen ist die Bundesrepublik Deutschland bislang weder tatsächlich noch rechtlich ausreichend vorbereitet. Besonders augenscheinlich sind die Defizite im Bereich der Strafverfolgung. Es fehlen Strafvorschriften, die inhaltlich gezielt auf Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung zugeschnitten sind. Aus kriminologischer Sicht ist zudem von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Dies liegt insbesondere daran, dass betroffene Unternehmen bei Bekanntwerden ihres Betroffenseins einen Reputationsverlust oder auch die Gefährdung weiterer Geschäftsgeheimnisse befürchten. Problematisch erscheint auch, dass die Zuständigkeiten zur Bekämpfung dieser Phänomene in Deutschland auf zahlreiche Sicherheitsbehörden von den Nachrichtendiensten über die Gefahrenabwehr bis hin zu den Strafverfolgern verteilt sind. Für die Betroffenen ist es im Einzelfall deshalb häufig schwierig, die für ihr Anliegen tatsächlich zuständige Stelle zu identifizieren. Präventive staatliche und private Sicherheitsinitiativen sind zwar vorhanden, wirken aber eher punktuell. Es ist daher dringend erforderlich, eine umfassende nationale Wirtschaftsschutzstrategie zu entwickeln.

An dieser Stelle setzt das Forschungsprojekt „Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung (WISPIKON)“ an. Es zielt erstmals auf die wissenschaftsbasierte Entwicklung und Ausformulierung einer evidenzorientierten nationalen Wirtschaftsschutzstrategie unter Einbeziehung interdisziplinärer Erkenntnisse sowie der öffentlichen wie privaten Stakeholder ab, bei der es insbesondere um die Erhöhung der Resilienz von globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten deutscher Unternehmen gehen soll. Dabei ist analogen, digitalen und hybriden Gefahrenpotenzialen gleichermaßen Rechnung zu tragen.

Im Rahmen des Ladenburger Diskurses vom 26. bis 27. Juni 2025 werden neben Rechtswissenschaftlern auch Vertreter der Privatwirtschaft, von Interessenverbänden und der Sicherheitsbehörden teilnehmen. Der erste Tag des Workshops wird im Zeichen einer umfassenden Bestandsaufnahme stehen. Die Teilnehmer sollen dazu in kurzen Impulsreferaten aus ihrem Tätigkeitsbereich vortragen und Regelungsdefizite aufzeigen. Die dabei gefundenen Ergebnisse bilden den Ausgangspunkt für den zweiten Workshoptag. Hier sollen die Teilnehmer in thematisch gegliederten Kleingruppen konkrete Vorschläge erarbeiten und ausformulieren. Diese werden dann im Rahmen einer Abschlussrunde präsentiert und gemeinsam von allen Workshopteilnehmern diskutiert und bewertet. Das Ergebnis der Veranstaltung wird schließlich eine gemeinsame Agenda für ein größeres Forschungsprojekt sein, das am Ende des Forschungsprozesses in eine nationale Wirtschaftsschutzstrategie münden kann.

Wissenschaftliche Leitung
  • Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich, Fachbereich Nachrichtendienste Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin
  • Prof. Dr. Mark A. Zöller, Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit Ludwig-Maximilians-Universität München