Intelligente, automatisierte Ermittlungsmethoden zu Zwecken zukunftsweisender Strafverfolgung – Wechselwirkungen von Recht und Ethik, Forensik und Technik, Umwelt und Gesellschaft
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Unser Leben wird immer stärker von Informationstechnologien und Datenfluten geprägt. Auch die bundesweiten Strafverfolgungsorgane sehen sich angesichts dieser Entwicklungen mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Ermittlungen sind ohne technikgestützte bzw. automatisierte Verfahren mitunter überhaupt nicht mehr möglich. Wie aber lassen sich Ermittlungsmethoden, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, in Strafverfahren rechtskonform zum Einsatz bringen?
Mit Fragestellungen rund um die Schnittstellen von künstlicher Intelligenz und Strafrecht beschäftigten sich die Teilnehmer des interdisziplinär besetzten Ladenburger Diskurses „Intelligente und automatisierte Ermittlungsmethoden für eine zukunftsweisende Strafverfolgung: Wechselwirkungen von Recht und Ethik, Forensik und Technik, Umwelt und Gesellschaft“. Er fand vom 7. – 8. März unter der Leitung von Prof. Dr. Anja Schiemann von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln statt. Wissenschaftliches Ziel ist es, frühzeitig funktionale, rechtliche, ethische und soziologische Voraussetzungen für die Nutzung innovativer Ermittlungsmethoden bei Strafverfahren zu schaffen.
Das Potenzial personenbezogener Daten für Strafverfolgungsorgane lässt sich nur dann erschließen, wenn Behörden durch die Implementierung innovativer Ermittlungsmethoden tatsächlich effizienter arbeiten können. Dabei ist es unumgänglich, bestehende Verfahren unter Wahrung ethischer Standards weiterzuentwickeln bzw. komplett neue Methoden zu etablieren, die auf dem soliden Boden des Grundgesetzes stehen. Im Rahmen des Ladenburger Diskurses warfen die Teilnehmer einen Blick auf den grundsätzlichen Bedarf intelligenter und automatisierter Ermittlungsmethoden bei Strafverfahren und analysierten deren Möglichkeiten und Grenzen.
Die Experten setzten sich weiterhin mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten sowie technisch-funktionalen Anforderungen und Limitierungen solcher Verfahren auseinander. Denn der Einsatz künstlich intelligenter Systeme birgt Diskriminierungspotenzial, er kann Verzerrungen und letztlich Akzeptanzprobleme mit sich bringen. Es wurde ebenfalls über künftige gesetzliche Grundlagen diskutiert, die für die Umsetzung automatisierter Ermittlungsmethoden in einem rechtskonformen Rahmen unerlässlich sind. Aufgrund der Komplexität und Interdisziplinarität des Themengebiets erachten die Teilnehmer des Ladenburger Diskurses neben rein juristischen Betrachtungen auch eine ethische Begleitung für notwendig.
- Prof. Dr. Anja Schiemann, Universität zu Köln, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht